Verleihung des Landesehrenpreises für Lebensmittel Nordrhein-Westfalen

Voraussetzung für die Verleihung des Landesehrenpreises für Lebens­mittel Nordrhein-Westfalen ist, dass Unternehmen in diesem Jahr ihre Produkte einer sensorischen Prüfung durch die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) unterzogen und dafür eine Auszeichnung in Gold erhalten haben. Neben dieser Bewertung, die vor allem die Qualität und den Geschmack der Lebensmittel beurteilt, werden mit dem Landesehrenpreis auch die Bereitstellung von Ausbildungsplätzen, tarifgerechte Bezahlung, Engagement für Nachhaltigkeit oder die Nutzung eines Umweltmanagementsystems honoriert.

Die mit dem Landesehrenpreis für Lebensmittel ausgezeichneten Unternehmen sind berechtigt, die Landesehrenpreis-Medaille für zwei Jahre für ihre Kommunikation und auf ihren Produktverpackungen zu nutzen.

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